Prof. Hermann Alois Boehm: Ein wissenschaftlicher Nazi

Nationalsozialistischer Rassehygieniker und wissenschaftlicher Humangenetiker

 

»Die Eigenschaften sind durchaus nicht eindeutig durch die Erbanlagen festgelegt; denn die gleichen Gene können sich unter verschiedenen Umweltbedingungen zu verschiedenen Eigenschaften entfalten. [...] Die Eigenschaften sind ebensowenig eindeutig durch die Umwelteinflüsse bedingt; denn gleiche Umwelteinflüsse werden bei verschiedener Struktur zu verschiedenen Eigenschaften führen. [...] Aus der experimentellen Genetik ist [...] (außerdem) bekannt, daß die Wirkung eines Gens sehr häufig weitgehend von anderen nicht allelen Genen wesentlich beeinflußt wird. [...] Es ist leicht vorstellbar, daß auch der nicht vom Genom repräsentierte Teil der Zelle auf das Gen einwirken kann. [...] Der Mensch ist also nicht das ›unentrinnbare Opfer‹ seiner Erbmasse; denn die Erbanlagen sind im Grunde genommen nur Reaktionsformen auf peristatische Einflüsse. Den Umwelteinflüssen sind ganz bestimmte unüberschreitbare Grenzen gesetzt. Sie können nur da wirken, wo Reaktionsbereitschaft besteht, wo also entsprechende Erbanlagen vorhanden sind. Durch sinnvolle Steuerung der unserer Beeinflussung zugänglichen Umweltbedingungen ist es möglich, die Manifestierung günstiger Erbanlagen zu unterstützen, unerwünschter Erbanlagen zu hemmen. Damit gewinnt die Erbbiologie und -pathologie auch innigste Beziehung zur Prophylaxe und Therapie.«[1]
Prof. Hermann A. Boehm, 1941

 

Prof. Dr. Hermann Alois Boehm (Pathologe/Humangenetiker, geboren 1884), bis 1943 Leiter des Erbbiologischen Forschungsinstituts der Führerschule der Deutschen Ärzteschaft in Alt Rehse, war ein überzeugter Nationalsozialist und überzeugter Vertreter der Rassenbiologie und der Eugenik.

Bereits vor der Gründung der NSDAP war Hermann Boehm Mitglied im Alldeutschen Verband, einer antisemitisch und rassistisch ausgerichteten sozialdarwinistischen Gruppierung. 1923 trat er in die NSDAP und die SA ein und beteiligte sich an Hitlers Marsch auf die Feldherrenhalle (dafür erhielt er später den »Blutorden« der NSDAP). 1925 trat er nach Neugründung ein zweites Mal ein, diesmal mit der Mitgliedsnummer 120. In vielen Artikeln und (Lichtbild-) Vorträgen engagierte er sich für einen rassenhygienischen und eugenischen Standpunkt.

1932 übernahm er hauptamtlich das Referat für Rassenhygiene in der Reichsleitung des NSDÄB (Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund) und war in dieser Funktion der verantwortliche Organisator und inhaltlich Ausgestaltende der Schulungen für Rassenhygiene für die im NSDÄB organisierten Ärzte. Bereits vor 1933 war Boehm in der NSDAP-Reichsleitung verantwortlich für Rassenfragen. Ab Juni 1933 gehörte Boehm zur obersten SA-Führung, ab Herbst 1934 war er Mitglied des Erbgesundheitsobergerichtes Dresden. Durch Vermittlung des Reichsärzteführers Wagner erhielt Boehm im August 1934 die Leitung des Pathologisch-Anatomischen Institutes am Rudolf-Heß-Krankenhaus in Dresden. Bis dahin hatte Boehm bereits seit Ende des Krieges entsprechend seiner Ausbildung in unterschiedlichen Instituten als Pathologe gearbeitet. Im November 1934 wurde er zusätzlich ordentlicher Honorarprofessor für Rassenpflege an der Leipziger Universität, und ab März 1938 ordentlicher Honorarprofessor für Rassenhygiene an der Universität Rostock (die Tätigkeit in Leipzig stellte er dafür ein). 1937 übernahm er als Haupttätigkeit die Leitung des Erbbiologischen Forschungsinstituts in Alt Rehse (die Tätigkeit am Rudolf-Heß-Krankenhaus stellte er ein). Am 1. Januar 1943 wurde Boehm nach Auflösung des Forschungsinstituts in Alt Rehse ordentlicher Professor für Rassenhygiene in Gießen.[2]

Boehm war nicht nur einer der Hauptverantwortlichen für die rassenhygienische Ausbildung der Ärzteschaft, er schrieb auch wesentliche Kommentare zum ›Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‹, in denen er in Fachzeitschriften und Heftreihen für die Ärzteschaft praxisnah ausführte, wie das Gesetz umzusetzen und zu interpretieren ist.[3]

Boehm ist damit ein wichtiger Verantwortlicher für die NS-Rassenpolitik und -Eugenik, gleichzeitig ist er aber auch, dies zeigt das Zitat am Anfang des Textes, ein für seine Zeit sehr moderner wissenschaftlicher Humangenetiker. So lehnt er monogenetische und rein auf genetische Faktoren zielende Erklärungen ab, bezieht das Zellumfeld in die Überlegungen mit ein und sieht die Biologie nur als einen wirksamen Faktor unter anderen. Damit war er bereits 1941 moderner als viele seiner KollegInnen, die 40 Jahre später tätig waren in den 1970er- und 80er-Jahren und zu diesem Zeitpunkt noch monogenetische monokausale Theorien vertraten.

Boehm vertritt außerdem in diesem Aufsatz von 1941 einen präventionsmedizinischen Ansatz: »Durch sinnvolle Steuerung der unserer Beeinflussung zugänglichen Umweltbedingungen ist es möglich, die Manifestierung günstiger Erbanlagen zu unterstützen, unerwünschter Erbanlagen zu hemmen.« Solche Ansätze werden heute in der Public Health Genomic als der aktuelle Stand der Wissenschaft propagiert. So findet sich diese Forderung auch 2008 in einem Interview mit Prof. Angela Brand, der zentralen Akteurin des Public Health Genomics European Network, dem wichtigsten EU-Projekt in diesem Bereich.

»›Heute wissen Forscher, dass bei der Entstehung von Krebs, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen genetische Varianten eine entscheidende Rolle spielen‹, erklärt Professorin Angela Brand. ›Ein Großteil der Krankheiten wird durch mehrere Gene gleichzeitig verursacht und kann in Verbindung mit Umweltfaktoren und individuellen Lebensgewohnheiten ausgelöst werden.‹ [...] Nach Ansicht der Public Health Forscherin fragen Mediziner oft zu flüchtig, wenn sie das Erkrankungsrisiko eines Patienten abzuschätzen versuchen. ›Bei Brustkrebs muss das gesamte Umfeld genau betrachtet werden. Gab es zum Beispiel Fälle von Prostatakrebs und Schizophrenie in der Familie? Diese Erkrankungen, so zeigen Studien aus dem Bereich der Systembiologie, hängen nämlich genauso zusammen wie Lymphdrüsenkrebs und Asthma.‹ Und noch mehr hat die Forschung herausgefunden: Es gibt genetische Varianten, die bei manchen Menschen das Risiko erhöhen, an mehreren Krankheiten parallel zu erkranken: ›Diese Menschen tragen ein Mehrfachrisiko in sich.‹ [...] Langfristig ist Professorin Angela Brand, die von 1995 bis 1997 im Hamburger Gesundheitsministerium arbeitete und später das Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück leitete, überzeugt: ›Wenn wir eine vernünftige Vorsorge machen wollen, müssen wir das individuelle genomische Profil jedes Einzelnen kennen.‹ Die Sozialmedizinerin geht davon aus, dass es nicht allzu fernen Tages ein solches Profiling bereits zur Geburt geben wird.« [4]

Auch Boehm wollte eine möglichst flächendeckende Erfassung der genetischen Verfasstheit der einzelnen Menschen, um auf diese Art und Weise frühzeitig intervenieren zu können. Und genauso wie die moderne Humangenetik setzte er dabei auf die Familienanamnese, der für ihn ebenfalls eine zentrale Bedeutung für das Risikoprofiling zukam.

»Aus den besprochenen Beispielen ergibt sich also, daß uns eine exakte erbbiologische Familienuntersuchung ein wertvolles Mittel für die Erbprognose an die Hand gibt.«[5]

Darüber hinaus fordert er in diversen Texten, die Menschen zum eigenverantwortlichen Umgang mit ihrem genetischen Erbe zu erziehen, da jedem Einzelnen hier eine Verantwortung für die Gesamtheit zukäme und da staatliche Zwangsmaßnahmen alleine, insbesondere im Bereich der positiven Eugenik, nicht zielführend seien.[6]

Und auch bezüglich des ›erbbiologischen Verantwortungsbewusstseins‹ lassen sich wiederum ähnliche Standpunkte in den Ethikdiskursen im Umfeld der modernen Public Health Genomic finden. So heißt es in einem von Prof. Angela Brandt und anderen erstellten Gutachten für die Friedrich Ebert Stiftung:

»Wie hoch ist etwa der Verpflichtungsgrad, an Screeningverfahren teilzunehmen, wie hoch der, seine Daten für Biobanken zur Verfügung zu stellen? Unter Beachtung der möglichen Kollision der genannten moralischen und rechtlichen Güter von Autonomierespekt und Gemeinwohl(pflichtigkeit) [...] besteht in diesen Fällen auch seitens der betroffenen Individuen angesichts des eher geringen Schadens für sie wie ihre Familie (Eingriff in die formale Selbstbestimmung; minimale Diskriminierungstendenz), aber der hohen ökonomischen Folgen bei Nichtteilnahme eine hohe moralische Verpflichtung zur Teilnahme an der entsprechenden Maßnahme. Obwohl die Teilnahme unter den genannten Bedingungen als ein moralisch-sittlicher Imperativ zu lesen ist, bedeutet dies nicht, ihn notwendigerweise unmittelbar in einen rechtlichen Zwang zu transformieren. Angesichts der bewährten Sinnhaftigkeit einer auf negativer Freiheit und informierter Entscheidung aufbauenden Rechtskultur kann man darüber nachdenken, auf der rechtlichen Ebene das Prinzip der Freiwilligkeit zu wahren und sich dabei dennoch nicht allein auf die standardisierte nondirektive Beratung zu beschränken."[7]

Boehm läßt sich außerdem in unterschiedlichen Texten darüber aus, dass gerade die gebildeten Schichten zu wenig Kinder bekämen und sieht die Vergreisung der deutschen Bevölkerung als ein weiteres zentrales Problem.[8] Eine weitere Übereinstimmung mit dem politischen Diskurs des Jahres 2011.

Er forderte allerdings nicht nur bezüglich der Kinderzahl sondern auch bezüglich der GattInnenwahl erbbiologisches Verantwortungsbewusstsein. Dabei ist ganz klar anzumerken: Hätte es damals schon die Möglichkeiten von Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik gegeben, hätte sicher auch er diese Mittel, da politisch besser durchsetzbar und wissenschaftlich berechenbarer, bevorzugt.

Hermann Alois Boehm ist also auf der einen Seite ein überzeugter Nazi und Teil der massenmörderischen Maschinerie der NSDAP und gleichzeitig ein Humangenetiker, der Diskurse bedient, die auch heute in ähnlicher Form geäußert werden.

Dies ist aus einer wissenschaftskritischen Sicht kein Widerspruch, sondern folgt einer spezifischen wissenschaftlichen Logik. Dies soll im Folgenden dargelegt werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Analyseansätze, um den Nationalsozialismus zu verstehen, die zusammengedacht werden müssen. Der erste Analyseansatz bezieht sich auf das Besondere der NS-Herrschaft, auf ihre Einmaligkeit; der zweite Analyseansatz versucht aber gerade dieses Besondere aus der vorherigen Normalität heraus zu erklären. Die Rassenbiologie war in den 1920er-Jahren eine in vielen Ländern der Welt akzeptierte Wissenschaft, sie gehörte zur normalen Wissenschaft, sie war Teil gesellschaftlicher Normalität dieser Zeit, gleiches gilt für die eugenischen Bestrebungen.

Der Nationalsozialismus ist nicht aus dem Nichts entstanden, dies gilt auch für die Wissenschaft der Rassenhygiene im NS. Die Rassenhygiene war nicht etwas völlig anderes oder Scharlatanerie, sie war vielmehr die Zuspitzung bestimmter – der wissenschaftlichen Anschauung immanenter – menschenverachtender Momente. Der Nationalsozialismus hat auf diese Logiken aufgebaut. Hermann Alois Boehm ist hierfür ein geradezu idealtypisches Beispiel.

Es sind diese bis heute zum Beispiel in der Humangenetik oder Public Health Genomic wirksamen Logiken, die bekämpft werden müssen, um zukünftige totalitäre menschenverachtende Entwicklungen der Wissenschaften zu verhindern. Deshalb ist die Auseinandersetzung gerade mit Boehm auch für das hier und jetzt von Bedeutung.

Propagandist der NS-Rassenideologie

In den wissenschaftshistorischen Arbeiten über Prof. Dr. Hermann Alois Boehm von Siegrid Oehler-Klein und Matthias Schwager[9] wird viel Mühe darauf verwandt nachzuweisen, dass Boehm ein Mitverantwortlicher war für die nationalsozialistische Politik und ihre Verbrechen (zum Beispiel Zwangssterilisationen und Rassenpolitik).

Diese Täterschaft wird, unter Berücksichtigung seiner Funktion als ein wichtiger Propagandist der Rassenideologie und Eugenikpolitik der NSDAP, schlüssig herausgearbeitet.

Auch die direkte Lektüre zumindest eines Teils seiner Artikel lässt hier keinen Zweifel zu.

So schreibt er zum Beispiel in einem Artikel mit dem Titel »Der Rassegedanke des Nationalsozialismus« für das »Ärzteblatt für die deutsche Ostmark« im November 1938[10]:

»1. Beschaffenheit des Menschen. Seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, seine seelische Haltung sind in erster Linie an seine rassische Grundlage, d. h. an die Gesamtheit seiner von den Eltern überkommenen Erbanlagen, an sein Erbgut, gebunden.

[...]

6. Der rassische Wert eines Volkes sinkt durch Einströmen fremdrassigen Blutes, der Erbwert eines Volkes sinkt außerdem, wenn Erbströme mit krankhaften Anlagen reichlicher fließen als erbgesunde.

7. Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Volkes und damit Erhaltung und weitere Entfaltung der Kultur sind allein möglich durch Reinerhaltung des Blutes und durch ein mit der Zeit immer stärkeres Überwiegen der gesunden wertvollen Erbströme über die durch krankhafte Anlagen belasteten.

[...]

Heute, wo auch der letzte Volksgenosse die Größe unseres Führers erkannt hat, soweit wir überhaupt in der Lage sind, seine Größe wirklich erfassen zu können, und wo jedes wahren Deutschen Herz für unseren Führer schlägt, heute ist die Umwelt geeignet, jene Anlage zur Entfaltung zu bringen. Und wenn doch noch hie und da Menschen sich aus der Volksgemeinschaft ausschließen zu müssen glauben, ja, dann fehlen ihnen eben jene Erbanlagen, die vorhanden sein müssen, wenn sich Eigenschaften entwickeln sollen.

[...]

Träger einer bestimmten Kultur kann [...] immer nur der sein, dessen Inneres auf diese Kultur anspricht, und das ist nur möglich,. wenn er die gleiche oder eine nahe verwandte rassische Zusammensetzung hat wie der Kulturschöpfer.

[...]

Bei  einer Kreuzung fernstehender Menschenrassen, also beispielsweise Abendländer und Japaner, würde ein Mischling entstehen, dessen Erbstruktur unharmonisch ist und der weder Träger der abendländischen noch der japanischen Kultur sein kann.

[...]

Die Geschichte hat es uns bewiesen, in Griechenland, in Rom usw., und gefährliche Anzeichen des drohenden Kulturverfalls haben wir selbst erlebt mit dem zunehmenden Einfluß der uns blutfremden Juden. Das auf dem Nürnberger Parteitag 1935 verkündete Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre ist im ureigensten Sinne des Wortes ein Schutzgesetz. Schutz gegen rassischen Verfall und kulturellen Untergang.«

Sowohl als Propagandist und Ausbilder für Rassenhygiene und Gesetzeskommentator als auch als Erbgesundheitsrichter war er direkt an den Verbrechen des NS beteiligt. Außerdem ist davon auszugehen, dass er über die meisten Abläufe im Nationalsozialismus aufgrund seiner exzellenten Verbindung zu Führungsfiguren des NS informiert war. Er war bis zum Schluss Anhänger des NS.

Ein wissenschaftlicher Nazi

Trotzdem ist die NS-Ideologie nicht der Kern der Weltanschauung Prof. Dr. Hermann Alois Boehms, den Kern bildet vielmehr ein stringent naturwissenschaftlich orientiertes Weltbild. Dieses Weltbild ist für Boehm Ausgangspunkt auch für die Begründung des Nationalsozialismus.

Die Grenzziehung, die im Text von Siegrid Oehler-Klein und mit Einschränkungen bei Matthias Schwager stattfindet und die Boehm aus dem Kreis der ›richtigen‹ Wissenschaftler hinausdefiniert, ist falsch und gerade aufgrund der vorher zurecht festgestellten Täterschaft höchst problematisch. Sie dient weniger der Aufklärung der Sachverhalte zur Person von Prof. Boehm, als vielmehr der Verklärung der normalen Wissenschaftsrealität heute und ihrer Reinwaschung.

Dies gilt sowohl für die größten Teil der Inhalte der überwiegend wissenschaftlich orientierten Texte von Boehm, als auch für seine Berufung auf den Gießener Lehrstuhl für Rassenhygiene.

Boehm wurde nach Kriegsende zwar zuerst verhaftet und bis 1948 im Internierungslager Darmstadt inhaftiert und in die Gruppe der »Aktivisten« und »Nutznießer« des NS eingestuft, dann aber wurde seine NS-Täterschaft Stück für Stück aufgrund der Hilfe von bereits ›rehabilitierten« NS-Kollegen, zum Beispiel Prof. Verschuer, die sich für ihn verwandten, und der Fakultät in Gießen verharmlost und seine Einstufung als NS-Täter zurückgenommen. 1956 wurde er in die Gruppe 4 zum »Mitläufer« umdeklariert. Die Fakultät nutzte dies, um einen Antrag auf Emeritierung und damit auf eine wissenschaftliche Rehabilitation zu stellen. Er wurde letztendlich als ordentlicher Professor für Humangenetik emeritiert und kam damit in den Genuss der vollen Bezüge und aller Rechte eines emeritierten Professors. Das heißt er wurde wieder ordentliches Mitglied der Fakultät[11]

Siegrid Oehler-Klein kritisiert diese Emeritierung und Rehabilitierung im Wesentlichen aus zwei Gründen.[12] Erstens stellt sie richtigerweise fest, dass Boehm nicht nur ein harmloser Gelehrter war, der von den »Verirrungen des Nationalsozialismus« nichts gewusst habe, wie es 1952 im Gutachten der Justus-Liebig-Hochschule (Universität Gießen) über Boehm hieß, sondern ein nationalsozialistischer Täter. Und zweitens zweifelt sie die Einwandfreiheit seiner Berufung an.

Boehm setzte sich im Berufungsverfahren 1942 in Gießen für den Lehrstuhl für Rassenhygiene vor allem deshalb durch, weil er von seinem Vorgänger auf dem Lehrstuhl empfohlen wurde. Das heißt, entscheidend waren seine (politischen) Netzwerke. Daraus aber, wie die Autorin dies tut, zu schlussfolgern, dass dies eine unsachgemäße, nicht vor allem wissenschaftliche Berufung gewesen wäre, erweckt den Eindruck, dass Sigrid Oehler-Klein noch nie an einem Berufungsverfahren teilgenommen hat.

Für mich, der ich in den 1990er-Jahren in diverse Berufungsverfahren an unterschiedlichen Universitäten Einblick hatte (über die VertreterInnen der Studierenden), erscheint dies eher als Alltag. In allen mir näher bekannten Berufungsverfahren waren letztendlich Seilschaften und Beziehungen das ausschlaggebende Kriterium der Auswahl unter den geeigneten KandidatInnen. Und Boehm, verfolgt man seine vorherige Tätigkeit und seine Publikationen, war zweifelsohne ein geeigneter Kandidat, er verfügte über langjährige Lehrerfahrung als ordentlicher (Fakultätsmitglied in Rostock und Leipzig) Honorarprofessor im Fachgebiet und konnte diverse Publikationen nachweisen, die aktuelle Forschungsergebnisse seines Faches auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft diskutierten.[13] Zwar war seine eigene empirische Forschung irrelevant, aber dass er damit betraut wurde, in einer Fachzeitschrift die Arbeiten seiner Kollegen nicht nur zu diskutieren, sondern auch zu bewerten, zeugt davon, dass er erhebliche fachliche Reputation besaß. Darüber hinaus macht das Zitat am Anfang dieses Artikels deutlich, dass Boehm eine für seine Zeit ausgesprochen moderne und differenzierte humangenetische Sichtweise vertrat. Und auch seine Rolle als einer der maßgeblichen fachlichen Kommentatoren des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« weist auf seine fachliche Reputation hin.

Das heißt, selbst an Maßstäben der heutigen Berufungsrealität gemessen (nicht an ihrer irrealen Fiktion) war dies ein ganz normales Berufungsverfahren mit diversen Einflussnahmen.

Außerdem kritisiert Sigrid Oehler-Klein die Umbenennung der Tätigkeit von Boehm in Gießen vom Rassenhygieniker zum Humangenetiker im Emeritierungsverfahren, führt aber nicht aus, wieso. Angesichts seiner Publikationen zum Fachgebiet ist diese Kritik einfach unverständlich, schließlich wurde das Fachgebiet nach dem Krieg von Rassenhygiene in Humangenetik umbenannt.

Natürlich ließe sich die Umbenennung des Faches kritisieren, dies tut Oehler-Klein aber nicht.

Im ersten Augenblick erscheint zwar die Kritik von Siegrid Oehler-Klein an der Emeritierung Boehms im Jahr 1960, der Umbenennung seiner Tätigkeit zu Humangenetik und damit seine Reintegration in den Gießener Fachbereich sympathisch, sie führt aber am eigentlichen Problem vorbei. Die Autorin blendet damit sowohl die auch heute gängige normale Berufungspraxis aus (und ersetzt sie durch eine idealisierte Fiktion), als auch die Verstrickungen der ›normalen‹ naturwissenschaftlichen Humangenetik in die Logik technokratischer Biopolitik und ihre historische Herkunft aus der Rassenhygiene.

Im Gegensatz zu ihr halte ich diese späte Ehrung Boehms durch die Gießener medizinische Fakultät und die  Benennung seiner wissenschaftlichen Tätigkeit als Humangenetik für eine unbeabsichtigte Aufdeckung dessen, dass die moderne Humangenetik eine anschlussfähige Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Rassenhygiene ist, wie sie von Boehm als Nazi betrieben wurde. Boehm hat Wissenschaft betrieben und war als Wissenschaftler überzeugter Rassist. Die Bezeichnung Boehms als frühen Humangenetiker ist völlig korrekt und verweist viel mehr auf die Fragwürdigkeit dieser Wissenschaft.

Und auch die heutige Wissenschaft ist eng verwoben mit anderen Machtstrukturen und der Politik.

Boehm entspricht nicht dem Klischeebild des typischen NS-Kaders, obwohl er einer ist. Boehm war normaler Humangenetiker, Wissenschaftler und ein Nationalsozialist und führender Kopf der biopolitischen Propaganda des Nationalsozialismus. Boehm war ein wissenschaftlicher Nazi und verweist damit auf die menschenverachtenden Elemente, die im wissenschaftlichen Denken selbst den Nationalsozialismus und seine Politik befördert haben.

Diese Elemente des wissenschaftlich Denkens, die für Boehm der Grund waren, auf dem sein politisches Engagement als überzeugter Nazi basierte, sollen im Folgenden an Hand der Publikationen Boehms in den Jahren 1930 bis 1945 dargelegt werden, ohne die Differenzen zwischen dem Denken Boehms und der modern Humangenetik auszublenden. Entscheidend ist aber, dass Boehm nicht Nazi war, obwohl er Naturwissenschaftler und Mediziner war, sondern gerade, weil er Naturwissenschaftler und Mediziner war.

Selbst in einem seiner extremsten Artikel ist nicht die NS-Ideologie Leitfaden, sondern die Naturwissenschaft ist Letztbegründung der NS-Ideologie. So endet der oben bereits angeführte Artikel »Der Rassegedanke des Nationalsozialismus« mit dem Schlusssatz:

»Die nationalsozialistische Weltanschauung ist auch wissenschaftlich absolut richtig, sie entspricht in Voraussetzungen und Folgerungen den ehernen Gesetzen der letzten Weisheit, den Gesetzen der Natur.«[14]

Eine wissenschaftliche Weltanschauung

Innerhalb der NSDAP gab es unterschiedliche Fraktionen, die den Begriff der Rassenhygiene unterschiedlich auslegten. Hermann Alois Boehm verstand unter Rassenhygiene primär Eugenik, das Thema der Rassenmischung wurde von ihm in den meisten Texten nur am Rande ausgeführt. Seinen Schwerpunkt sah er dabei in der ›positiven Eugenik‹, darunter begriff er die Verbesserung des Erbgutes der deutschen Rasse durch gezielte Förderung wünschenswerter Erbstränge. Dies wird sowohl in seinen Publikationen, in denen es weit überwiegend um Eugenik und Erbkrankheiten geht, als auch in seinen politischen Äußerungen und Handlungen deutlich.

Anfang der 1930er-Jahre setzte er sich dafür ein, Eugeniker anderer politischer Fraktionen in die ›Bewegung‹ zu integrieren, indem er sie zur Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Abteilung Rassenhygiene der NSDAP-Reichsleitung gewinnen wollte. Im Anschreiben der von Boehm geleiteten Abteilung Rassenhygiene der NSDAP-Reichsleitung, das unter seiner Verantwortung an einen größeren Kreis bekannter Eugeniker und Rassehygieniker geschickt wurde, hieß es explizit:

»Wir legen größten Wert darauf, für diese Arbeitssgemeinschaft Fachleute zu gewinnen. Das Ziel der Volkserhaltung und -aufartung ist so hoch, daß demgegenüber eventuelle parteipolitische Meinungsverschiedenheiten zurückzutreten haben. Wir stehen darum nicht an, in unseren Arbeitsgemeinschaften auch mit Fachleuten als Mitarbeiter in Verbindung zu treten, die der NSDAP an sich ferne stehen.«[15]

Diesen Brief ließ er auch Eugen Fischer (einen Eugeniker, der in der ›Rassenfrage‹ explizit nicht mit der NSDAP übereinstimmte) und Hermann Muckermann (einen ehemaligen Jesuitenpater) schicken. Damit nahm er massive Konflikte mit anderen NSDAP-Stellen in Kauf. Letztendlich musste er die Einladung auf direkte Anweisung seiner Vorgesetzten zurückziehen.[16] Er hielt seine Position aber weiterhin für richtig, da er davon überzeugt war, dass nur bei Einbindung eines breiten politischen Spektrums die Idee der Eugenik tatsächlich auf breiter Basis in der Bevölkerung verankert und durchgesetzt werden könnte.

Hermann Alois Boehm verstand sich zuerst als wissenschaftlicher Eugeniker, die NSDAP war demgegenüber zweitrangig.

Deutlich wird dieses ›wissenschaftliche‹ Selbstverständnis auch in seiner Kritik jeder Form ›wilder‹ Eugenik und in seiner späteren expliziten Stellungnahme zu den Krankentötungen.

»Seine Argumentation, die er an höchstem Stellen, bei Martin Bormann und Karl Brandt, vorgetragen hatte, richtete sich nicht prinzipiell gegen die Patiententötung, sondern betraf die Art des Verfahrens:
›1) die unschöne Art der Benachrichtigung der Angehörigen, 2) das Fehlen eines Versuches, die Zustimmung der Angehörigen zur Durchführung der Euthanasie einzuholen, 3) die Angabe fingierter Todesursachen.‹«
[17]

Das heißt, Boehm störte vor allem die ungeregelte, wissenschaftlich und technokratisch nicht abgesicherte Art der Tötungen. Außerdem wollte er dafür, wo möglich, das Einverständnis der Angehörigen oder der Betroffenen.

Für Boehm lag die Hauptgefahr in der Verschlechterung des Erbgutes der deutschen Bevölkerung, die gestoppt werden müsse. Damit befand er sich im Einvernehmen mit Eugenikern auch aus demokratischen Ländern. So bezieht sich Boehm in einem Artikel von 1931, in dem er es für diskutierbar hält, bis zu 20 Millionen Deutsche auf Grund ihres minderwertigen Erbgutes zu sterilisieren, und den Oehler-Klein als Beispiel extremer Positionen aufweist, auf Vorbilder aus den USA (Kalifornien), Schweden, Dänemark.

»Praktische Erfahrungen über Sterilisierungen aus rassehygienischen Indikationen liegen aus Nordamerika und vor allem aus Kalifornien vor. Bis zum 1. Juni 1930 sind in staatlichen Anstalten über 10.000 Sterilisierungen vorgenommen worden. [...] Es wird aber in Amerika durchaus nicht bedenkenlos sterilisiert, sondern jede Sterilisierung wird von dem Beschluß eines Rechtsverfahrens abhängig gemacht. Von den europäischen Staaten haben bisher nur Dänemark und Schweden die Frage der Sterilisierung ernstlich in Angriff genommen. [...] Lenz scheut nicht vor dem Gedanken zurück, das untüchtigste Drittel des deutschen Volkes von der Fortpflanzung auszuschalten; zu dieser Zahl kommt er auf Grund einer Schätzung Grotjahns, wonach etwa 20 Millionen der deutschen Bevölkerung als zur Fortpflanzung unerwünscht zu bezeichnen sind.«[18]

Außerdem bezieht er sich hier mit Grotjahn explizit auf einen führenden sozialdemokratischen Politiker und Eugeniker. Hier kann wohl kaum von expliziter NS-Ideologie die Rede sein. Unter Rassenhygiene verstand Boehm vor allem Eugenik.

Boehm begrüßte mit Begeisterung das NS-System, weil es versprach, seine eugenische Überzeugungen als Wissenschaftler durchzusetzen. Seine rassistischen Überzeugungen waren demgegenüber offensichtlich nachrangig, anders lässt sich die obige Bündnispolitik mit nicht der nationalsozialistischen Rassenideologie verpflichteten Eugenikern kaum erklären.

Entgegen klassischer NS-Ideologie sah er deshalb zum Beispiel auch in den hohen Geburtenraten der Landbevölkerung im Vergleich zur Stadtbevölkerung ein Problem. Nach dem damaligen Stand der Erbbiologie wanderten überwiegend die flexibleren und intelligenteren Teile der Landbevölkerung in die Städte ab, zurück blieben die in dieser Wissenschaftssicht biologisch Minderwertigen.[19] Boehm forderte deshalb die Erhöhung der Vermehrungsraten der Intelligenz[20], ein Topos, der auch heute präsent ist in der Familienpolitik einer Ursula von der Leyen und den Geburtsprämien für Besserverdienende. Auch Boehm diskutiert in einem Aufsatz ausführlich die unterschiedlichen finanziellen Anreizsysteme, und wie erbhygienische ›Fehlsteuerungen‹ zu vermeiden sind.[21]

Er forderte, den Schwerpunkt auf eine positive Eugenik zu legen. Dies ging soweit, dass er explizit dafür eintrat, auch negative erbgenetische Befunde zu übergehen, um positive Erbstränge zu erhalten. Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, dass er zumindest in einem Fall eine nach NS-Jargon ›Halbjüdin‹ mit einem Gutachten vor Repression schützte.[22]

Das war nicht Menschenfreundlichkeit geschuldet, sondern einer stringent sich an einer naturwissenschaftlich funktionalen Logik und den vermeintlichen empirischen Ergebnissen orientierenden Grundeinstellung. Boehm stellt sachlich fest, dass ein einmal ausgelöschter positiver Erbstrang unwiederbringlich verloren ist, während die Auslöschung unerwünschter Erbstränge auch in der Zukunft durchgeführt werden kann.

Boehm legt deshalb auch Wert darauf, dass nur nach wissenschaftlich und bürokratisch einwandfreien Verfahrensabläufen erbhygienische Entscheidungen getroffen werden. Für ihn liegt in Fehlentscheidungen die Gefahr, dass Krankheiten fälschlicherweise genetischen Ursachen zugeordnet werden und dadurch wertvolles Erbgut durch Sterilisation verloren geht.

Auch Kollegen von Boehm stellten in Aussagen nach dem Krieg die ›professionelle‹ Haltung Boehms in den Vordergrund. So betonten Stellungnahmen und Gutachten des Dekans und des Leiters der Psychiatrischen Nervenklinik der Universität Gießen, Heinrich Boening, nach 1948 die wissenschaftliche Haltung Boehms:

»Boehm habe eine ›wilde‹ Haltung in der Erbgesundheitspflege auf das Schärfste verurteilt. Er habe im Gespräch geäußert, dass ›gerade die Halbjudeneigenschaft eines vom Erbgesundheitsgesetz Betroffenen zu ganz besonderer Sorgfalt verpflichte‹«[23]

Und Boehm war sich der Komplexität genetischer Zusammenhänge bewusst und lehrte sie auch. Er vertrat, wie ausgeführt, eine Sichtweise auf die Genetik, die selbst im Vergleich zu vielen HumangenetikerInnen der 1970er- und 80er-Jahre als geradezu modern bezeichnet werden muss. So stellte er fest, dass die wenigsten Wirkungen rein genetisch bedingt sind, dass kaum monogenetische Ursachen gelten, dass das Zellumfeld eine Rolle spielt, usw. (siehe Zitat am Textanfang). Explizit lehnt er auch den genetischen Fatalismus ab:

»Die Erkenntnis von der grundlegenden Bedeutung des Erbgutes darf aber nicht verleiten zu einer gefährlichen Gedankenrichtung, die man als Vererbungsfatalismus bezeichnen kann, die den Menschen als unentrinnbares Opfer seiner Vererbung ansieht. Wäre das so, dann müßten wir ja, müde entsagend, unsere ganze Schulung und Erziehung als wertlos aufgeben. Wie oben gezeigt, wird nie ein Merkmal, sondern immer nur die Anlage zu einem Merkmal vererbt. Die Erziehung hat die hohe und schöne Aufgabe, Einblick zu gewinnen in die Erbanlagen des zu Erziehenden und dann diejenige Umwelt zu schaffen, die der Entfaltung günstiger Erbanlagen die Wege ebnet, die Entfaltung ungünstiger Erbanlagen nach Möglichkeit verhindert.«[24]

Es war also nicht eine – im Vergleich zum hier und heute der Humangenetik – reduzierte unwissenschaftliche Arbeitsweise, die Boehm zum Unterstützer der NS-Diktatur werden ließ, sondern offensichtlich führte ihn gerade die wissenschaftliche Sichtweise dahin. Eine wissenschaftliche Sichtweise, die sich, vergleichen wir die Zitate von Prof. Hermann Boehm (1941) und Prof. Angela Brand (2008) am Beginn dieses Textes, bezogen auf humangenetische eugenische Fragen nur unwesentlich von der der heutigen Humangenetik unterschieden hat. Aus wissenschaftskritischer Sicht wird deutlich, dass sich bestimmte problematische (natur-)wissenschaftliche Logiken und Weltbilder von der Rassenhygiene und Eugenik des Nationalsozialismus bis heute in den (Natur-)Wissenschaften und der Humangenetik durchziehen.

An sich ist dies auch bekannt, denken wir an die Kritik der instrumentellen Vernunft oder an die Wissenschaftskritik von Ludwig Fleck (der KZ-Opfer war). Diese Kritiken können am Beispiel Boehm konkret dargestellt werden.

Boehm ist ein ›110-prozentiger‹ Wissenschaftler, das heißt, er vertritt eine wissenschaftliche Weltanschauung. Die Grundlage für seine Ethik und sein Handeln ist die scheinbar objektive wissenschaftliche Erkenntnis, die Aussagen der Biologie werden für ihn zur Weltanschauung. Dieses Weltbild zeichnet sich durch eine Reihe Faktoren aus, die sich bedenklicherweise auch in Teilen der modernen Genetik und Hirnforschung, aber auch in anderen politisch-wissenschaftlichen Bereichen finden lassen. Im Kasten am Ende des Textes sind diese kritischen Punkte aufgeführt.

Das Problem war gerade nicht, dass Prof. Hermann Alois Boehm die Wissenschaft unter das Kuratel der Politik gestellt hat, sondern umgekehrt, dass er die Politik der Wissenschaft/Biologie unterstellt hat (und dies im Bürgertum insgesamt breite Zustimmung fand). Damit wurden politische Abwägungsprozesse und die Einbindung anderer Logiken und Realitäten (sozial, politisch, ethisch) der Biologie untergeordnet.

Kritische Punkte ›wissenschaftlicher Weltanschauungen‹

Die Entpolitisierung der Politik und ihre Ersetzung durch wissenschaftlich-technokratische Verwaltungsprozesse

Politik ist die Sphäre des öffentlichen streitbaren Diskurses über gesellschaftliche Fragen. Ausgangspunkt für die politische Debatte ist die Realität, dass Menschen von unterschiedlichen Wirklichkeits- und Wahrheitssetzungen und differenten Utopien ausgehen und von unterschiedlichen Interessen, und dass im Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft deshalb Kompromisse gefunden werden müssen.

Jede Weltanschauung basiert letztendlich auf Setzungen, die nicht hinterfragbar sind, da sie eben Setzungen sind. In einer offenen Gesellschaft, die Weltanschauungsfreiheit voraussetzt, wird es deshalb immer wieder zu Situationen kommen, in denen eine argumentative sachliche Klärung streitbarer Punkte aufgrund der differenten weltanschaulichen (Wahrheits-)Setzungen unmöglich ist. Außerdem kommt es auch bei gleicher Weltanschauung zu nicht aufhebbaren Interessengegensätzen. Hier sind Kompromisse, bei denen alle damit leben müssen, nur einen Teil des Bettlakens zu bekommen, Grundlage des friedlichen Zusammenlebens. Diese Aushandlungsprozesse sind die originäre Sphäre des Politischen.

Wissenschaftliche Weltanschauungen zeichnen sich gerade dadurch aus, das sie diese Sphäre des Politischen den wissenschaftlichen Wahrheitssystemen unterordnen. Das Politische ist dann nur noch der Bereich, in dem ausgehandelt wird, wie die ›wissenschaftlichen‹ Entscheidungen am besten umzusetzen sind (begründet nach dem Gusto der jeweilig favorisierten Wissenschaft, sei es Biologie, Ökologie oder Marxismus). Damit wird das Politische im eigentlichen Sinn abgeschafft beziehungsweise durch einen spezifischen ›wissenschaftlichen‹ Diskurs ersetzt.

Alternative weltanschauliche und wissenschaftliche Systeme werden abgewertet und/oder unterdrückt, Interessengegensätze außerhalb der Logik des Systems negiert.

Für Boehm stellt die Erbbiologie das wissenschaftliche Letztbegründungssystem für alle Entscheidungen dar.

Die Ausdehnung der Logik des wissenschaftlich-weltanschaulichen Systems auf ALLES

In der Sichtweise der wissenschaftlichen Weltanschauung ist die gesamte gesellschaftliche und natürliche Realität nur Ausdruck der Logik ihres wissenschaftlichen Erklärungssystems.

Für den Erbbiologen und Rassehygieniker Boehm sind die Fragen der richtigen Gesellschaftsorganisation, der Beziehungen zwischen Staaten (Völkern/Rassen) und der Beziehungen zwischen Individuen usw. letztendlich primär eine Frage der Erbbiologie/Rassenhygiene.

Für moderne GenetikerInnen ist die Liebe, genau wie der freie Wille usw., nur ein genetischer Effekt und Krieg der Ausdruck genetischer Fehlprogrammierung für die Anforderungen der modernen Welt.

Solche Tendenzen gibt es in vielen Politiken, die sich wissenschaftlich begründen: Die Ökologie fordert gerade ein, alles unter das Primat ihrer Logik zu stellen.

Für bestimmte Formen des autoritären Marxismus war dies sowieso selbstverständlich.

Da DIE WAHRHEIT erkannt wurde, bedarf es nach diesen Anschauungen zum richtigen und guten Leben nur der konsequenten akribischen totalen Umsetzung der wissenschaftlichen Konzepte

Diskussionen und Kritik werden nur noch akzeptiert, soweit sie die Frage mangelhafter Umsetzung des für WAHR ERKANNTEN betreffen.

Boehm geht es in seiner wissenschaftlichen Arbeit und in seinem Kommentar zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses insofern vor allem darum, die Ärzte zur Akribie und wissenschaftlich-technokratischer Genauigkeit anzuhalten und darum, immer den neuesten Stand der Erbforschung zu vermitteln.

Die WAHRHEIT ist dann natürlich auch Legitimation zur autoritären Durchsetzung, dies findet sich als Argument bei Boehm wie in anderen wissenschaftlichen Weltanschauungen.

Aber Boehm hält relativ modern die Einsicht für wichtiger, obwohl er den Zwang für unverzichtbar hält. Ihm ist bewusst, dass autoritäre Setzungen nur begrenzt wirksam sind, insbesondere im Bereich der ›positiven Eugenik‹. Er setzt – recht modern – auf die Selbstverantwortung. Selbst im Bereich der Euthanasie fordert er, Tötungen nur mit Einverständnis der Opfer durchzuführen.

Auch hier verschwimmen die Grenzen zu modernen Herrschaftstechniken wissenschaftlicher Weltanschauungen.

Als zentral für den Erfolg wird deshalb der totale Zugriff auf alle ›relevanten‹ Fakten und die Durchsetzung der eigenen wissenschaftlichen Weltanschauung als allgemeiner Norm in allen Wissenschafts- und Politikbereichen angesehen

Auch dies sind Ziele, die nicht nur die Rassenhygiene auszeichneten, der Erfassungswahn und die Datengebirge sind eher vom autoritärem Marxismus und der modernen Genetik noch übertroffen worden. Der Glaube, dass bei ausreichender Datenlage jedes Problem technisch beherrschbar wird und deshalb Fehler immer nur darauf zurückgeführt werden, dass die erhobenen Daten noch nicht umfassend und detailliert genug waren, zieht sich heute durch immer weitere Gesellschaftsbereiche.

Das Gleiche gilt für den Anspruch der Durchsetzung der eigenen Weltanschauung als Norm in allen Lebensbereichen. Auf der Ebene der EU  finden sich totalitäre Ansprüche dieser Art unter dem harmlos wirkenden Begriff des »cross-sectoral policy approach« insbesondere im Gesundheitsbereich.

 

Publikationen: Hermann Alois Boehm – Monographien und Zeitschriftentexte 1930–1945

Hermann Alois Boehm hat zwischen 1930 und 1945 vielfältige Artikel und Aufsätze publiziert. Die nachfolgende Liste führt alle auffindbaren Texte im Verzeichnis der Zeitschriftentexte (Bibliographie der deutschen Zeitschriftenliteratur, Hg: Felix Dietrich [bis 1938], Reinhard Dietrich [bis 1965]) und weitere Nennungen aus der Literatur über ihn auf. Wahrscheinlich ist diese Liste nicht vollständig, sie dürfte aber aufgrund der umfassenden Recherche anhand des Verzeichnisses der Zeitschriftentexte[25] zumindest einen Überblick über fast alle wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Publikationen darstellen. Alle hier aufgeführten Texte wurden für diese Ausarbeitung durchgearbeitet, außer den Texten, bei denen ausdrücklich vermerkt ist, dass sie nicht rezipiert wurden.

Für eine vollständige Erfassung der Publikationstätigkeit Boehms müsste aber insbesondere ergänzend die umfangreiche Vortragstätigkeit Boehms zum Thema der Rassenhygiene berücksichtigt werden[26]. Unter anderem arbeitete Boehm für den Reichsausschuss für Volksgesundheitsdienst auch zwei Lichtbildreihen zu den Themen ›Erbkunde‹ und ›Bevölkerungspolitik und Rassenhygiene‹ aus[27]. Dies konnte hier nicht geleistet werden.

Monographien

1936

Grundlagen der Erb- und Rassenpflege – Berlin: C. Heymann, 1936 / Handbücherei für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Bd. 2 – darin ist von Boehm nur der Aufsatz ›Erbkunde‹

1937

›Probleme der theoretischen und angewandten Genetik und deren Grenzgebiete› – Hg.: H. Boehm, G. Gottschewski, W. Hüttig, A. Pickhahn, W. F. Reinig, H. Stubbe, W. Timofeeff-Ressovsky, F. v. Wettstein, K. G. Zimmer – Leipzig, 1937 (für diesen Text nicht rezipiert)

1939

›Erbgesundheit, Volksgesundheit: das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Grundsatz und Anwendung‹ – Berlin, Wien: Verlag der deutschen Ärzteschaft, 1939 / Standespolitische Reihe; H. 8 (für diesen Text nicht rezipiert)

›Der Rassengedanke des Nationalsozialismus und die Vererbungswissenschaft‹ – Berlin, Wien: Verlag der deutschen Ärzteschaft, 1939 / Aus: ›Erbgesundheit, Volksgesundheit‹ 1939 – s. o. (für diesen Text nicht rezipiert)

›Aus der Praxis, für die Praxis: Zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‹ – Berlin, Wien: Verlag der deutschen Ärzteschaft, 1939 / Aus: ›Erbgesundheit, Volksgesundheit‹ 1939 – s. o. – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Erb- und Rassenpflege in der ärztlichen Fortbildung: Vortr.‹ – Berlin, Wien: Verlag der deutschen Ärzteschaft, 1939 / Aus: 'Erbgesundheit, Volksgesundheit' 1939 – s.o. – (für diesen Text nicht rezipiert)

1935 & 1942

›Darf ich meine Base heiraten?‹ – Berlin, Wien: Reichsgesundheitsverlag, 1942 / Schriftenreihe des Reichsausschusses für Volksgesundheit; H. 11

›Darf ich meine Base heiraten?‹ – Berlin W 62, Einemstr. 11: Reichsausschuß für Volksgesundheit, 1935 – s. o.

Zeitschriftentexte

1932

›Nationalsozialistische Gedanken zum Paragraphen 218‹ – In: Nationalsozialistische Monatshefte, III, München, Seite 126-31

›Rassenhygiene und Nationalsozialismus‹, 5, S. 9-19 – Die Gesundheitsführung. Ziel und Weg 5, Monatsschrift des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP, Berlin – (für diesen Text nicht rezipiert)

1933

›Vererbungslehre‹ – In: Westdeutsche Ärztezeitung, 24. J., Seite 240, 255, 315

1934

›Fördernde Rassenpflege‹ – In: Zeitschrift für Medizinalbeamte und Krankenhausärzte, 47. J., Seite 243

›Aufgaben des Kreisarztes bei der Ausführung des Gesetzes z. Verhütung erbkranken Nachwuchses‹ – In: Zeitschrift für Medizinalbeamte und Krankenhausärzte, 47. J., Seite 309–21

›Sachverständigenbeirat für Volksgesundheitsdienst der NSDAP‹ – In: Archiv für Bevölkerungspolitik, Sexualethik und Familienkundes (jetzt: Archiv für Bevölkerungswissenschaft), IV, Seite 189–92

›Grundzüge der Vererbungslehre‹, S. 40–45 / 69–75 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Erbkunde‹ – In: Deutsche Krankenkasse, Berlin (ab 1933 Nr. 16: Deutsche Ortskrankenkasse), Seite 51–60 – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Erbkunde und Rasse‹ – In: Der Schulungsbrief, Berlin, 3. Folge – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Sieg und Kampf gegen den Geburtenrückgang‹ – In: Kieler Neueste Nachrichten, 23.6. – (für diesen Text nicht rezipiert)

1935

›Bevölkerungspolitik‹ – In: Westdeutsche Ärztezeitung (jetzt: für Hessen), 26. J., Seite 97

›Aufgabe der Hochschule im Dritten Reich und Forderungen großer Deutscher der Vergangenheit› – In: Deutsches Ärzteblatt, 65. J., Seite 1173–76

›Handelnde Revolution – nicht schwatzende Reform‹ – In: Offenes Visier, 4, Seite 3–4 – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Von den Gefahren der Verwandtenehe‹ – In: Völkischer Wille, Berlin, H. 43, Seite 2–3 – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Geleitwort zur Einsetzung des Ehrenführerringes des Reichsbundes der Kinderreichen‹ – In: Völkischer Wille, Berlin, H. 51, Seite 5 – (für diesen Text nicht rezipiert)

1936

›Ausmerzung der geistigen Begabung in vollem Gange‹, S. 297 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung, 33. J.

1937

›Bekanntes und Neues aus der Zwillingsforschung‹, S. 239 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Ist es einem wegen epileptischer Anfälle sterilisierten Mädchen gestattet einen gesunden Mann zu heiraten‹, S. 293 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung, 34. J.  – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Wie können aus Familienuntersuchungen biologische Schlußfolgerungen gezogen werden?‹, S. 206–9 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Gesunde Kinder‹, III. 114 – In: Ahnen und Enkel. Beiträge zur Sippenforschung, Wien – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Gesamtdeutsche Volksordnung‹ – In: Münchener Neueste Nachrichten, 19./9. – (für diesen Text nicht rezipiert)

1938

›Schwere körperliche Mißbildungen im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‹, III., A., 922–24 – In: Der öffentliche Gesundheitsdienst, Leipzig (A=Ärztlicher Gesundheitsdienst / B=Volksgesundheitspflege)

›Bevölkerungspolitische Fragen‹, 35. J., S. 236 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Das Bauerntum als Blutquell des deutschen Volkes‹, 35. J., S. 325 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Der Rassengedanke des Nationalsozialismus‹, S. 295–98 – In: Ärzteblatt für die deutsche Ostmark, Nr. 16, 1. J. – Wien 15.11.1938

1939

›Aus der Zwillingsforschung‹, 36. J., S. 499 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Aus der menschlichen Erbforschung‹, 36. J., S. 760 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Aus der Konstitutionsforschung‹, 36. J., S. 205 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

1940

›Zwillingsforschung‹, 37. J., S. 530 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Erkrankungswahrscheinlichkeit für die Kinder Zuckerkranker‹, 37. J., S. 335 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

Text zu Klumpfüßen in Heft 7/1940 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung – Genauer Titel und Seitenzahl unklar – (für diesen Text nicht rezipiert)

›Aenderungsmöglichkeiten der Erbanlagen‹, '40, S. 247 – In: Die Gesundheitsführung. Ziel und Weg, Monatsschrift des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP, Berlin

1941

›Krieg und Bevölkerungspolitik‹, 38. J., S. 313 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Feststellung der Vaterschaft auf erbbiologischem Wege‹, '41, S. 300-10 – In: Die Gesundheitsführung. Ziel und Weg, Monatsschrift des Hauptamtes für Volksgesundheit der NSDAP, Berlin

›Umwelt und Vererbung‹, 67. J., S. 240–42 – In: Deutsche Medizinische Wochenschrift

1942

›Körperliche Mißbildungen‹, 39. J., S. 8 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Bedeutung und Wesen der Mutationen‹ – 68. J., S. 300–6 – In. Deutsche Medizinische Wochenschrift

1943

›Aus der Konstitutionsforschung‹, – 39. J., '42, S. 475 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

1944

›Bevölkerungspolitische Umschau‹, – 40. J., '43, S. 323–24, '44, S. 11–12 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

›Rassenpflege, Erbforschung und Bevölkerungspolitik‹, 40. J. '43, S. 323 – In: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung

Texte über Hermann Alois Boehm

Schwager, Matthias: Die Versuche der Etablierung der Rassenhygiene an der Leipziger Universität während des Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens von Hermann Alois Boehm, Leipzig 1993

Oehler-Klein, Sigrid: Die Emeritierung von Hermann Alois Boehm, letzter Ordinarius für Erb- und Rassenpflege in Gießen, in: Oehler-Klein, Sigrid (Hg.): Die Medizinische Fakultät der Universität Gießen im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit: Personen und Institutionen, Umbrüche und Kontinuitäten, Stuttgart, 2007



[1]  Boehm, Hermann Alois: Umwelt und Vererbung, S. 240–242, in: Deutsche Medizinische Wochenschrift, 67.J., Nr. 9, 1941

[2]  Schwager, Matthias: Die Versuche der Etablierung der Rassenhygiene an der Leipziger Universität während des Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens von Hermann Alois Boehm, Diss., Leipzig 1992, Seite 24 ff.

[3]  Siehe Veröffentlichungsliste von Hermann Alois Boehm am Ende dieses Textes.

[4]  Auf die Gene kommt es an. Bielefelder Wissenschaftler koordinieren Europa-Netzwerk, Bielefeld Marketing GmbH, Bielefeld, Pressemitteilung vom 15.07.2008 – Ein kurzer Artikel über Prof. Dr. Angela Brand, die sich mit dem von ihr mitinitiierten Public Health Genomic Network, mit Unterstützung durch EU-Mittel aus wissenschaftlicher Überzeugung der Lobbyarbeit für Public Health Genomics und der Durchsetzung der Humangenetik auf der Ebene der Politik (EU) verschrieben hat. Kritische Texte zum Thema sind demnächst auf unserer Netzseite www.lifekritik.de zu finden.

[5]  Boehm, Hermann Alois: Rassenpflege, Erbforschung und Bevölkerungspolitik, S. 206–209, in: Nr. 7, 1937 – Deutlich herausgearbeitet wird dies von ihm aber auch in seinen Grundlagentexten zur Vererbungslehre.

[6]  Boehm, Hermann Alois: Grundlagen der Erb- und Rassenpflege, Berlin, C. Heymann, 1936; Handbücherei für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Bd. 2 – Darin ist von Boehm nur der Aufsatz »Erbkunde«

[7]  Brandt, Angela / Dabrock, Peter / Paul, Norbert / Schröder, Peter: Gesundheitssicherung im Zeitalter der Genomforschung. Diskussion, Aktivitäten und Institutionalisierung der Public Health Genomic in Deutschland. Gutachten im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung, Berlin, 2004, S. 31 f.

[8]  Boehm, Hermann Alois: Bevölkerungspolitik, in: Westdeutsche Ärztezeitung (Jetzt: für Hessen), 26. J., S. 97

[9]  Schwager, Matthias: Die Versuche der Etablierung der Rassenhygiene an der Leipziger Universität während des Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens von Hermann Alois Boehm, Diss., Leipzig, 1992; Oehler-Klein, Sigrid: Die Emeritierung von Hermann Alois Boehm, letzter Ordinarius für Erb- und Rassenpflege in Gießen, in: Oehler-Klein, Sigrid (Hg.): Die Medizinische Fakultät der Universität Gießen im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit: Personen und Institutionen, Umbrüche und Kontinuitäten, Stuttgart, 2007

[10]  Boehm, Hermann Alois: Der Rassengedanke des Nationalsozialismus, S. 295–298, in: Ärzteblatt für die deutsche Ostmark, Nr. 16, 1. J., Wien, 15.11.1938

[11]  Oehler-Klein, Sigrid: Die Emeritierung von Hermann Alois Boehm, letzter Ordinarius für Erb- und Rassenpflege in Gießen, Seite 190–221, in: Oehler-Klein, Sigrid (Hg.): Die Medizinische Fakultät der Universität Gießen im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit: Personen und Institutionen, Umbrüche und Kontinuitäten, Stuttgart, 2007

[12]  Siehe oben.

[13]  Siehe Publikationsliste Boehm am Ende dieses Textes, zum Beispiel Texte zu den Themen ›Zwillingsforschung‹, ›Umwelt und Vererbung‹, ›Bedeutung und Wesen der Mutationen‹, ›Erkrankungswahrscheinlichkeit für die Kinder Zuckerkranker‹, ›Aus der Konstitutionsforschung‹.

[14]  Boehm, Hermann Alois: Der Rassengedanke des Nationalsozialismus, S. 295–298, in: Ärzteblatt für die deutsche Ostmark, Nr. 16, 1. J., Wien, 15.11.1938

[15]  Schwager, Matthias: Die Versuche der Etablierung der Rassenhygiene an der Leipziger Universität während des Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens von Hermann Alois Boehm, Diss., Leipzig 1993, Seite 27 f.

[16]  ebenda

[17]  Oehler-Klein, Sigrid: Die Emeritierung von Hermann Alois Boehm, letzter Ordinarius für Erb- und Rassenpflege in Gießen, in: Oehler-Klein, Sigrid (Hg.): Die Medizinische Fakultät der Universität Gießen im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit: Personen und Institutionen, Umbrüche und Kontinuitäten, Stuttgart, 2007

[18]   Boehm, Hermann Alois: Nationalsozialistische Gedanken zum Paragraphen 218, in: Nationalsozialistische Monatshefte, III, Seite 126–131, München, 1932

[19]  Boehm, Hermann Alois: Das Bauerntum als Blutquell des deutschen Volkes, S. 325, in: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung, 35. J., 1938

[20]  Boehm, Hermann Alois: Ausmerzung der geistigen Begabung in vollem Gange, S. 297, in: Zeitschrift für ärztliche Fortbildung, 33. J., 1936

[21]  Boehm, Hermann Alois: Fördernde Rassenpflege, S. 243, in: Zeitschrift für Medizinalbeamte und Krankenhausärzte, 47. J., 1934

[22]  Oehler-Klein, Sigrid: Die Emeritierung von Hermann Alois Boehm, letzter Ordinarius für Erb- und Rassenpflege in Gießen, in: Oehler-Klein, Sigrid (Hg.): Die Medizinische Fakultät der Universität Gießen im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit: Personen und Institutionen, Umbrüche und Kontinuitäten, Stuttgart, 2007

[23]  Siehe oben.

[24]  Boehm, Hermann Alois: Der Rassengedanke des Nationalsozialismus, S. 295–298, in: Ärzteblatt für die deutsche Ostmark, Nr. 16, 1. J., Wien, 15.11.1938

[25]  Die Recherche wurde für die Jahrgänge 1930 bis 1945 mit einer Suche nach dem Namen ›Boehm‹ bzw. ›H. Boehm‹  durchgeführt. Da aber zumindest ein weiter Mediziner unter den Namen ›H. Böhm‹  publiziert hat und im Einzelfall evtl. Texte von Hermann Alois Boehm auch unter ›A. Böhm‹, ›Böhm‹ oder ›H. Böhm‹ aufgeführt sein könnten (einige solche Nennungen konnten recherchiert werden), ist nicht ausgeschlossen, dass Texte übersehen wurden. Zwar wurde versucht, dies im aufgrund von Titeln auffälligen Einzelfällen zu recherchieren, eine genaue Untersuchung hätte aber bedeutet, alle Texte mit Fernleihe zu bestellen. Dies geschah aus Kostengründen nicht.

[26]  Schwager, Matthias: Die Versuche der Etablierung der Rassenhygiene an der Leipziger Universität während des Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung des Lebens und Wirkens von Hermann Alois Boehm, Diss., Leipzig 1992, Seite 32 ff.

[27]  ebd.